Vorher
1. Terminvergabe
Nach Eingang des Gutachtenauftrages werden Sie rechtzeitig über den Begutachtungstermin informiert. Sollte Ihnen dieser nicht liegen, dann nutzen Sie die Möglichkeit uns möglichst rasch telefonisch, schriftlich oder per Email zu informieren.
Wir werden uns dann um einen alternativen Termin bemühen.
2. Was sollten Sie im Vorfeld tun?
Für eine sachgerechte Beurteilung ist eine umfassende Kenntnis der medizinischen Vorgeschichte notwendig.
Dabei differiert das von den Versicherungen oder Gerichten mit dem
Gutachtenauftrag zugesandte Material beträchtlich.
Um die Erstellung des Gutachtens im Nachgang nicht unnötig in die Läge zu
ziehen empfehlen wir Ihnen im Vorfeld alle erhältlichen Befunde von den
behandelnden Ärzten, sei es ambulant oder stationär beizuziehen.
Gleiches trifft auch für die bildgebende Diagnostik (Röntgen, MRT, CT, Knochendichtemessung u. ä) zu. Aus Gründen des Strahlenschutzes wollen wir unnötige mit Strahlen verbundenen Untersuchungen minimieren.
Informationen über die bei Ihnen erfolgten Röntgenuntersuchungen finden Sie in
der Regel in Ihrem Röntgenpass.
Bringen Sie bitte klassische Bilder (Röntgenfilme) oder auch CD/DVD’s mit. Auch ein Plan der von Ihnen regelmäßig oder auch nur im Bedarfsfall eingenommen
Medikamente ist wichtig!